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08.02.12
Hofheim (Pressemitteilung von Nancy Faeser MdL)
Feuerwehrführerschein: Endlich hat auch die Hessische Landesregierung reagiert
„Nach fast einem Jahr hat die Hessische Landesregierung endlich reagiert“, kritisiert die Innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Nancy Faeser den erst heute verkündeten Kabinettsbeschluss. Die Hessische Landesregierung hatte beschlossen, den so genannten „Feuerwehrführerschein“ auch in Hessen einzuführen.

Ermöglicht wurde dies bereits am 23. März vergangenen Jahres, als der Verkehrs- und Innenausschuss des Deutschen Bundestags einen Gesetzentwurf beschlossen hatte, der Ehrenamtlichen den Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrten deutlich erleichtern sollte.

„Die Landesregierung handelt wiederholt spät. Mehrere Bundesländer haben diese notwendige Erleichterung bereits in Länderrecht umgesetzt, nur Hessen hinkte bisher hinterher. Der Feuerwehrführerschein ist eine kostengünstige und unbürokratische Lösung und wird die Leistungsfähigkeit des Brand – und Katastrophenschutzes aufrecht erhalten. Umso unverständlicher ist es, dass erst jetzt eine hessische Regelung eingeführt wird“, so Faeser.

Der beschlossene Feuerwehrführerschein ist eine Erleichterung im Fahrerlaubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen. Die neue Regelung schafft eine Ermächtigungsgrundlage für eine Sonderfahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5 Tonnen.

Die betroffenen Organisationen können demnach eine interne Einweisung und auch eine organisationsinterne Prüfung auf Einsatzfahrzeugen mit bis zu 7,5 Tonnen durchführen.

Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und Technischen Hilfsdienste beklagen bereits seit geraumer Zeit, dass immer weniger Fahrer für Einsatzfahrten bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung stehen. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.

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