ANTRAG: Kostenlose Büchereinutzung der Grundschulkinder

Ab dem Schuljahr 2019/20 erhalten die Erstklässler bei der Einschulung einen Gutschein für die kostenfreie Büchereinutzung, der nicht befristet einlösbar ist und für die ersten 4 Grundschuljahre Gültigkeit hat.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Ab dem Schuljahr 2019/20 erhalten die Erstklässler bei der Einschulung einen Gutschein für die kostenfreie Büchereinutzung, der nicht befristet einlösbar ist und für die ersten vier Grundschuljahre Gültigkeit hat.

Begründung:

Aktuell ist der Gutschein nur bis zum Herbst des 1. Schuljahres befristet einlösbar und die Gebührenbefreiung gilt die ersten beiden Schuljahre. Dies deckt hauptsächlich den Zeitraum ab, in dem die Kinder aber erst das Lesen lernen. Wenn die Kinder dann tatsächlich lesen und die Bücherei selbständig aufsuchen können, endet die Befreiung.

Mehrkosten für die Stadt sind nicht zu erwarten. Es bedarf keines personellen und finanziellen Mehraufwandes, den Kindern einen Ausweis künftig bis zum Ende der Grundschulzeit auszustellen.

[Antrag als PDF]

beschlossen am 26. Juni 2019