Antrag zum Haushaltsplan 2020
- Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Erneuerung, den Ausbau und Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Bad Soden (Straßenbeitragssatzung) vom 26.11.2014 wird mit Wirkung zum 1.1.2020 aufgehoben. Die im Teilfinanzhaushalt des Produkts „Gemeindestraßen und Straßenbeleuchtung“ eingeplanten Einnahmepositionen sind zu streichen. Der Magistrat wird gebeten, eine entsprechende Aufhebungssatzung zur Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.
- Der Steuersatz für die Grundsteuer B wird zur Gegenfinanzierung ab dem 1.1.2020 um 82 Punkte erhöht und auf 632 v.H. festgesetzt.
- Um sicherzustellen, dass die zusätzlichen Erträge aus der Grundsteuer B auch für den Wiederholungsausbau verwendet werden, ist dem Haupt- und Finanzausschuss im 4. Quartal eines jeden Jahres eine entsprechende Planung mit einem Soll/Ist Vergleich zum Ausbau des aktuellen Jahres vorzulegen.
- Falls sich gesetzliche Rahmenbedingungen oder Landeszuschüsse ändern, ist die Erhöhung der Grundsteuer B auf den Prüfstand zu stellen.
Begründung:
Wenn in Bad Soden Straßen im Rahmen des Wiederholungsausbaus saniert werden, werden die anfallenden Kosten gemäß dem Schlüssel der Straßenbeitragssatzung auf alle anliegenden Grundstücke verteilt.
Bei reinen Anliegerstraßen liegt der Anteil, den die Anlieger zu übernehmen haben, bei 75%, für innerörtliche Durchgangsstraßen bei 50% und für überörtliche Straßen bei 25%.
Die so errechneten und geforderten Beiträge werden vom Bürger häufig als zu hoch und ungerecht empfunden, zumal die Betroffenen nicht selbst entscheiden können, ob sie die Durchführung der Maßnahme wünschen oder nicht. Zudem ergeben sich schnell Beträge, die im 5-stelligen Bereich liegen. Trotz der bestehenden Möglichkeiten der Stundung oder Ratenzahlung ist für viele Bürgerinnen und Bürger diese finanzielle Belastung kaum zu stemmen.
Auch für die Stadtverwaltung ist die Erhebung und korrekte Abrechnung der Gebühren mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand sowie mit damit verbundenen Rechtsunsicherheiten verbunden. Aufgrund der Vorschriftendichte und Gesetzesspielräume muss bei einer Abrechnung meist ein Fachbüro beauftragt werden, um Einsprüchen der Bürger gegen die Bescheide und juristischen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Im Folgenden erzeugt dieser Sachverhalt ungewünschte Zerwürfnisse zwischen Bürgern und Verwaltung, zusätzlich zu dem schon jetzt bestehenden hohen administrativen Aufwand für die Verwaltung. So fielen beispielsweise für die Abrechnung des Quartiers Bismarckstraße alleine Rechtskosten in Höhe von mehr als 80.000 Euro an – Steuergeld, das besser an anderer Stelle in der Stadt eingesetzt werden kann.
Stephan Gieseler, Geschäftsführender Direktor des Hessischen Städtetags, hat in seinem Vortrag im Haupt- und Finanzausschuss klar geäußert: Wiederkehrende Straßenbeiträge lösen das Problem der Einmalbeiträge nicht, sondern führen zu zusätzlichen Schwierigkeiten, die mit weiterem Aufwand für die Verwaltung und Zusatzkosten für Fachbüros und rechtlichen Klärungen einhergehen.
Nach Abschaffung der Straßenbeitragssatzung verbleiben die finanziellen Folgen bei der Stadt.
Die Koalition aus CDU und SPD bedauert, dass es auf Basis derzeitiger Planungen nicht möglich ist, den Wiederholungsausbau aus dem laufenden Haushalt zu decken. Folglich ist eine Gegenfinanzierung auf der Einnahmeseite notwendig. Die einzigen nennenswerten Steuerarten, deren Einnahmen die Stadt Bad Soden am Taunus unmittelbar über die Festsetzung des Hebesatzes beeinflussen kann, sind die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer. Da bei der Gewerbesteuer zum einen nur rund ein Drittel der Bruttoeinnahmen in unserem Haushalt verbleibt und zum anderen mit einer Hebesatzerhöhung immer die Gefahr des Abwanderns der Steuerzahler und damit im Saldo sogar geringerer Einnahmen verbunden ist, verbleibt zur Gegenfinanzierung sinnvollerweise die Grundsteuer B. Daher wird beantragt, zeitgleich mit der Abschaffung der Straßenbeitragssatzung den Hebesatz der Grundsteuer B um 82 Prozentpunkte zu erhöhen.
Dieser Betrag errechnet sich aus den nach dem Vortrag der Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss in den kommenden fünf Jahren durchschnittlich eingeplanten Einnahmen aus den Straßenbeiträgen in Höhe von 904.500 Euro p.a. und dem Ertrag pro Hebesatzpunkt Grundsteuer B in Höhe von 11.085 Euro.