In einem Pressegespräch am 5. November haben SPD und CDU-Fraktionen ihre Anträge zum Haushalt 2020 dargelegt. Die wichtigste Botschaft für die Bürger ist die Abschaffung der Straßenbeiträge, erklärten die Fraktionsvorsitzenden Birgit Czinkota (CDU) und Jan Willemsen (SPD) übereinstimmend. Um anstehende Straßensanierungen zu finanzieren, ist im Gegenzug allerdings eine Anhebung der Grundsteuer B um 82 Hebepunkte erforderlich. Außerdem will die Koalition eine Leitlinie zur Schaffung von förderfähigem Wohnraum verabschieden.
„In unseren Beratungen zum Haushalt 2020 haben sich die beiden Fraktionen auf eine Abschaffung der Straßenbeiträge und die Aufhebung der seit 2014 geltenden Straßenbeitragssatzung verständigt“, erklärten Czinkota und Willemsen. Bei reinen Anliegerstraßen liegt der Anteil, den die Anlieger bei Wiederholungsausbauten zu übernehmen haben, bisher bei 75 Prozent, für innerörtliche Durchgangsstraßen bei 50 Prozent und für überörtliche Straßen bei 25 Prozent. „Die errechneten Beiträge werden von den Bürgern häufig als zu hoch und ungerecht empfunden“, erklärten Czinkota und Willemsen. Oft ergäben sich Beträge, die im fünfstelligen Bereich liegen.
Trotz der bestehenden Möglichkeiten der Stundung oder Ratenzahlung ist für viele Bürgerinnen und Bürger diese finanzielle Belastung kaum zu stemmen. Auch für die Stadtverwaltung ist die Erhebung und korrekte Abrechnung der Gebühren mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und Rechtsunsicherheiten verbunden. Diese für Bürgerinnen und Bürger und Kommune gleichermaßen unbefriedigende Situation soll durch die Abschaffung der Straßenbeiträge verbessert werden. Viele Kommunen in Hessen und im Main-Taunus-Kreis sind inzwischen diesen Weg gegangen und haben die Straßenbeiträge abgeschafft.
Um den notwendigen Wiederholungsausbau der Straßen in Bad Soden zu ermöglichen, ist gegenwärtig eine Gegenfinanzierung auf der Einnahmeseite notwendig. Da eine Erhöhung der Gewerbesteuer das Risiko birgt, dass zum einen Unternehmen aus Bad Soden abwandern und zum anderen nur rund ein Drittel der Einnahmen auch im städtischen Haushalt selbst verbleiben verbleibt die Grundsteuer B als Einnahmequelle. Um die Abschaffung der Straßenbeiträge gegenzufinanzieren, schlagen CDU und SPD die Erhöhung der Grundsteuer B um 82 Punkte auf 632 v.H. vor. Diesem Betrag liegen die in den kommenden fünf Jahren durchschnittlich eingeplanten Einnahmen aus den Straßenbeiträgen in Höhe von 904.500 Euro p.a. zugrunde.
Durch regelmäßige Berichte im HFA soll sichergestellt werden, dass die dadurch eingenommenen Mittel ausschließlich dem Straßenbau zu Gute kommen. Falls sich gesetzliche Rahmenbedingungen oder Landeszuschüsse ändern, ist die Erhöhung der Grundsteuer B auf den Prüfstand zu stellen, erklären Czinkota und Willemsen.
Impuls für förderfähigen Wohnraum
Mit einem Grundsatzbeschluss wollen die Koalitionäre die Schaffung von förderfähigem Wohnraum im Geschosswohnungsbau in Bad Soden unterstützen. Bei der Aufstellung von zukünftigen neuen Bebauungsplänen in Entwicklungsgebieten mit mehr als 20 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau und/oder einer Gesamtwohnfläche von mehr als 1.500 Quadratmetern sollen mindestens 30 Prozent als förderfähiger Wohnungsbau errichtet werden. Gesetzliche Grundlage ist §9 Abs. 1 Ziff. 7 Baugesetzbuch. „Wir wollen damit eine Durchmischung von Wohngebieten erreichen, so dass sich auch Bürgerinnen und Bürger mit kleinem und mittlerem Einkommen das Wohnen in Bad Soden leisten können“, sagten Czinkota und Willemsen.
Weitere Haushaltsanträge
Die Koalition möchte die Digitalisierung der Verwaltung fördern und Familien mit Kindern das Leben einfacher machen, indem eine zentrale IT-gestützte Anmeldung für Kindertagesstätten und U3-Einrichtungen eingerichtet wird. Mit einer digitalen Lösung soll der Anmeldeprozess und die Verwaltung der Kita-Plätze vereinfacht werden. Die konkrete Vergabe der Plätze soll wie auch bisher die Wünsche der Eltern berücksichtigen und bleibt weiterhin in Verantwortung der einzelnen Träger.
Die Koalition beantragt außerdem, im Haushalt den Betrag von 75 000 Euro zur Sanierung des Ratskellers im Bürgerhaus mit einem Sperrvermerk zu versehen. Im Ratskeller steht die Erneuerung der alten Bierleitung und Erneuerung der Theke an. Mit beiden Maßnahmen soll gewartet werden, bis die generelle Nutzung feststeht, bzw. bis der neue Pächter gefunden ist.
Zu den einzelnen Anträgen geht es hier.