ANTRAG: Stellungnahme zum Lärmaktionsplan

Der Magistrat der Stadt Bad Soden wird gebeten eine Stellungnahme im Rahmen der Überarbeitung des Lärmaktionsplans, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main, abzugeben. Dabei soll in geeigneter Weise darauf hingewirkt werden, dass die im März 2019 vorgenommene Absenkung der Mindestflughöhe für den nördlichen Gegenanflug von 6000ft auf 5000ft zurückgenommen wird.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat der Stadt Bad Soden wird gebeten eine Stellungnahme im Rahmen der Überarbeitung des Lärmaktionsplans, Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main, abzugeben. Dabei soll in geeigneter Weise darauf hingewirkt werden, dass die im März 2019 vorgenommene Absenkung der Mindestflughöhe für den nördlichen Gegenanflug von 6000ft auf 5000ft zurückgenommen wird.

Begründung:

Mit Schreiben vom 3. Februar 2020 hat das Regierungspräsidium Darmstadt betroffene Kommunen, Gebietskörperschaften und weitere Gremien aufgefordert, bis zum 31. März 2020 eine Stellungnahme im Rahmen der Überarbeitung des Lärmaktionsplans Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main abzugeben.

Die Deutsche Flugsicherung hat die im Jahr 2014 in den Regelbetrieb überführte Maßnahme aus der sog. „Allianz für Lärmschutz“, die Anhebung der Gegenanflüge, im letzten Jahr wieder zurückgenommen. Die Fluglärmkommission nahm diese Nachricht äußerst kritisch auf. Es wird mit deutlich höheren Belastungen in dem Bereich gerechnet, der aus gutem Grunde nach Neuordnung der Anflugstrecken im Jahr 2011 durch Anhebung der Überflughöhe entlastet werden musste.

Die Mindestflughöhe auf den Gegenanflügen wurde dabei wegen einer verschärften Anwendung einer ICAO Vorgabe um rund 300m (1000ft) abgesenkt. Ein Monitoring hat ergeben, dass nun im Durchschnitt niedriger (lauter) geflogen wird. Die Gegenanflüge belasten die Kommunen, darunter auch Bad Soden, auf einer Strecke von rund 80km bevor die Maschinen in den Endanflug eindrehen und sind deshalb für den Lärmschutz ohnehin kritisch zu sehen. Mit dieser Absenkung wurde eine Lärmschutzmaßnahme aus dem 2. Maßnahmenpaket aktiver Schallschutz wieder zurückgenommen. Diese verschärfte Anwendung einer ICAO Regel sollte wieder zurückgenommen werden.

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