Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge folgendes Vorgehen beschließen:
- Mit der Planung einer Sanierung des Gebäudes in Kombination mit einer Teilaufstockung des eingeschossigen Gebäudeteils – die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2020 vorgesehen – wird umgehend begonnen.
- Das „Vereinshaus“ wird wie in den entsprechenden Planungsvarianten dargestellt, in seiner bisherigen Stelle verbleiben und angemessen modernisiert und durch Verlegung der Frontseite vergrößert.
- Die befestigten Außenanlagen sollten so weit wie möglich geschont werden und nur wo aufgrund von Schäden oder zur Verbesserung der Barrierefreiheit unbedingt nötig wiederhergestellt bzw. umgebaut werden.
- Die zeltartige Überdachung soll nach Möglichkeit erhalten bleiben, da – auch wegen der in die Stahlstützen integrierten Entwässerung – ein Versetzen aufwendig und kostenintensiv wäre.
Begründung
In der vergleichenden Betrachtung vom 25.08.2020 im Ausschuss Planung, Bau Umwelt und Verkehr und am 26.08.2020 im Haupt- und Finanzausschuss wurde, die im Jahre 2018 angefragte Vergleichsbetrachtung einer Sanierung oder eines Neubaus des Funktionsgebäudes präsentiert.
Zusammenfassend sind mehrere Möglichkeiten dafür aufgezeigt worden. Eine Sanierung des Gebäudes wird präferiert.
Eine Sanierung des Gebäudes in Kombination mit einer Teilaufstockung des eingeschossigen Gebäudeteils halten wir für die wirtschaftlichste Variante. Diese wird daher präferiert.
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