Bürgerversammlungen in hybrider Form ermöglichen

Antrag zur Sitzung der Stadtverordneten am 26. Mai 2021:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob künftige Bürgerversammlungen als „hybride“ Bürgerversammlungen abgehalten werden können, also zeitgleich als Vor-Ort-Veranstaltung ergänzt durch einen Live-Stream ins Internet, so dass die Bürgerinnen und Bürger, die nicht physisch anwesend sein können, online teilnehmen.

Begründung:

Viele Bürgerinnen und Bürger haben im Lockdown Erfahrungen mit Online-Veranstaltungen gesammelt. Auch städtische Formate, wie die Bürgerversammlungen, sollten von dieser Digitalisierungserfahrung profitieren und als hybride Veranstaltungen angeboten werden. Eine solche Form bietet nicht nur in Ausnahmezuständen wie im Corona-Lockdown Vorteile. Auch im Alltag gibt es viele Gründe, warum man nicht physisch an einer Bürgerversammlung teilnehmen kann, seien es Gründe der Kinderbetreuung, die Abneigung gegen Abendveranstaltungen oder aufgrund mangelnder Mobilität. Die Inhalte der Bürgerversammlungen können über hybride Formate auch Bürgerinnen und Bürger erreichen, die bisher ihren Weg nicht in die Veranstaltungsorte fanden. Insgesamt dient die Maßnahme dem Ziel, die Bürger in die Politik vor Ort stärker einzubinden und daran zu beteiligen.

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