Antrag | Anbringen von Schildern „Abstand halten!“

Der Magistrat wird gebeten, an den städtischen Veranstaltungstafeln an den Ortseingängen zu Beginn der Fahrradsaison Schilder „Abstand halten!“ anzubringen.

Begründung

In einem Newsletter Artikel der Stadt Bad Soden wurde am 11.2.22 unter dem Titel „Rücksicht sollte Vorfahrt haben“ auf folgende Regelung in der Straßenverkehrsordnung hingewiesen: „Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter“.

Zur Sensibilisierung der Autofahrer zu Beginn der Fahrradsaison sollten an den städtischen Veranstaltungstafeln an den Ortseingängen Hinweise auf diese Regelung angebracht werden.

Ein Beispiel von Kelkheim ist auf der rechten Seite zu finden. Kelkheim hat diese Schilder im letzten Jahr aufgestellt.

[Antrag als PDF]