Anfrage | Vergabe und Verfahren beim „Wohnprojekt soziale Dienste“

Nachdem die Fertigstellung der Gebäude auf dem alten Reitplatzgelände offenbar abzusehen ist, hat der Magistrat u.a. über die Presse und den städtischen Newsletter bereits zu Bewerbungen mit Frist zum 31. Oktober aufgefordert. Gleichzeitig wurden im Produkt Wohnraumförderung des Haushaltsplans für 2023 entsprechende Mittel ergebnisneutral eingeplant. Wir bitten daher den Magistrat, die Prozesse zur Belegung der Wohnungen sowie die Abläufe der Vermietung und der Sicherstellung der intendierten Nutzung ausführlich zu erläutern. Insbesondere bitten wir bei folgenden Fragen um Antwort:

  1. Wo können die Vergabekriterien und Zugangsvoraussetzungen zu den vergünstigten Wohnungen von den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden? Wie und ab wann wurde die Öffentlichkeit auf die anstehende Vergabe aufmerksam gemacht? Gab es zielgruppenspezifische Ansprachen (Klinik, Kinder- und Senioreneinrichtungen, Feuerwehr, Wohnungssuchende auf Wartelisten, …)?
  2. Wie viele Bewerbungen sind bis zum Stichtag 31.10. beim Magistrat eingegangen? Wie viele davon erfüllen die gesetzten Kriterien bezüglich Beruf/Ehrenamt, Einkommensgrenzen, etc.?
  3. Wann und wie wird die Vergabe vorgenommen?
  4. Einkommensgrenzen und Kaltmiete entsprechen nicht mehr den Werten, die einst beschlossen wurden. Bitte legen Sie dar, wie sich die Werte über die Zeit bis heute entwickelt haben?
  5. Wie sehen die Mietverträge, die geschlossen werden müssen aus (Bitte Muster beifügen), wer genau ist der Vermieter?
  6. Wie genau wird die Vergünstigung gewährt? Wie wird dies mit der Firma Horn abgerechnet?
  7. Eintragungen im HH-Plan sowie Erläuterungen im Rahmen der kursorischen Lesungen legen nahe, dass die Mieter die Vergünstigungen von der Stadt direkt erhalten, jedoch dem Vermieter eine höhere Miete überweisen müssen, die die Firma Horn der Stadt daraufhin anteilig zurückerstattet. Ist dies tatsächlich so angedacht? Wenn ja, wie wird dabei sichergestellt, dass die Mietzuschüsse der Stadt in voller Höhe dem Mieter zukommen?
  8. Wie sind die Mietzuschüsse vom Mieter steuerlich zu behandeln?
  9. Wie wird sichergestellt, dass bei einer zukünftigen Überschreitung der Einkommensgrenze durch den Mieter oder den Wegfall der anderweitigen Voraussetzungen (eintretende Fehlbelegung), die Mietvergünstigung nicht mehr gewährt wird?
  10. Wird der Zuschuss im Falle einer Mieterhöhung angepasst und wenn ja, wie und wo kann der Mieter diese Änderung beantragen?

[Anfrage als PDF]